Mitgliedschaft

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht können nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen werden, die Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins sind. Sind Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen an einem Ort tätig, an dem es keinen örtlichen Anwaltverein gibt, können sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft werden, wenn sie Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sind. Über die Mitgliedsbeiträge und Leistungen der örtlichen Anwaltvereine informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen örtlichen Anwaltverein.



Eine Beitrittserklärung für die Arbeitsgemeinschaft finden Sie hier.

Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag in der Arbeitsgemeinschaft beträgt jährlich 80,00 €. Der Beitrag für die Junior-Mitgliedschaft beträgt zurzeit jährlich 40,00 €. Junior-Mitglied kann werden, wer bei dem Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft bereits Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft ist, maximal bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht.

Leistungen

Die ANA-ZAR wird kostenlos in Papierform zugesandt.

Als Mitglied erhalten Sie nach Registrierung und Freischaltung Zugang zu den passwortgeschützten Dokumenten auf dieser Webseite. Dies sind vor allem die ANA-Dokumente oder die Fortbildungsskripte. Um den Zugang zu diesen Dokumenten zu erhalten, müssen sie sich als Mitglied einmal im Forum registrieren und freischalten lassen.

Die ZAR kann für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zum Vorzugspreis von "nur" 128,00 EUR statt 173,00 EUR zuzügl. Versandkosten bezogen werden.



Mitglieder können zu günstigeren Konditionen an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Als Mitglied profitieren Sie von der guten Verbindung der Arbeitsgemeinschaft zum UNHCR, zu pro asyl und zu anderen Wohlfahrtsverbänden. Und Sie können sich in rechtspolitische Themen einbringen. Über die Mitgliedsbeiträge finanzieren Sie auch ausgesuchte Prozesse, die die Arbeitsgemeinschaft führt, insbesondere im Bereich des IFG.

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Alternativ können Sie dies auch verweigern.